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"Keine Kastration für Hund aus Tierheim"

(jlp). Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem sogenannten Übergabevertrag dazu verpflichten, das Tier baldmöglichst durch einen Tierarzt kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde aber jetzt durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht nämlich § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.

Amtsgericht Alzey, (Az.: 22 C 903/95)

Quelle: http://www.menschen-tiere-werte.de/pages/Urteile/hund.html

 

 

 

Urteil: Hund beißt Tierarzt +++ Tierbesitzer zahlt!

Hamm (aho) – Beißt ein Hund einen Tierarzt während einer der Behandlung, so ist der Tierbesitzer gegenüber dem Tierarzt unter Umständen schadenersatzpflichtig. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (6 U 14/02) in einer Schmerzensgeldklage eines Tierarztes aus der Gegend von Hamm gegen einen Hundehalter. Obwohl der Tierbesitzer seinen Hund während der Behandlung festhielt, biss der Hund den Tierarzt in die Hand. Der Richter des OLG Hamm gaben den Tierarzt Recht: Der Hundehalter müsse sein Tier so im Griff haben, dass Dritte nicht zu Schaden kommen.

Oberlandesgericht Hamm (6 U14/02).

Quelle: http://www.menschen-tiere-werte.de/pages/Urteile/hund.html

 

 

 

Hundehalter haften für Unfälle durch ihre spielenden Tiere

Wenn mehrere Hunde um eine Personengruppe herumtollen und dabei eine Person verletzen, haftet jeder der Hundehalter auf den vollen Schaden. Durch spielende Hunde verletzte Menschen sind nach Auffassung des Landgericht Mainz eine klassische Folge der von Hunden ausgehenden Tiergefahr. Es komme daher nicht darauf an, welcher Hund die Person verletzt habe, gab das Gericht bekannt.

Landgericht Mainz, (Az 3 S 8/04)

Quelle: http://www.menschen-tiere-werte.de/pages/Urteile/hund.html )

 

 

 

Angeleinter Hund darf zuschnappen

DPA/23.03.2002  Tier fühlte sich von Kind angegriffen

Wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden. Der Besitzer des Tieres ist für Schäden dann strafrechtlich nicht zu belangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Revisionsprozess entschieden.

Im betreffenden Fall hatte der Hund einen Wesenstest bestanden und musste daher keinen Maulkorb tragen. Ein Zehnjähriger hatte die Jagdhündin Wanda streicheln wollen, die in einer Tankstelle angeleint war. Das neun Jahre alte Tier hatte den Jungen darauf leicht in die linke Hand gebissen.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Verden hatten Wandas Herrchen vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Die Revision der Generalstaatsanwaltschaft wurde jetzt als unbegründet verworfen.

Das OLG meinte, der Halter habe der Sorgfaltspflicht Genüge getan, als er das Tier anleinte. Der Hund habe sich offenbar angegriffen gefühlt, als der Schüler ihn anfasste.

Oberlandesgericht (OLG) Celle, (Az: 22 Ss 9/02)

Quelle: www.hund-und-halter.de

 

 

 

Jogger gegen Hund – Mitschuld des Geschädigten

Ein Jogger stürzte über einen unangeleint herumlaufenden Hund und zog sich dabei Knochenbrüche zu. Er forderte Schadensersatz von der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundebesitzers.

Oberlandesgericht Koblenz: Der Jogger hätte den Hund schon von weitem gesehen, war aber trotzdem mit unverminderter Geschwindigkeit weitergelaufen. Er hätte sich auf das unberechenbare Verhalten des Hundes einstellen müssen. Deshalb trifft ihn eine Mitschuld. Die Versicherung muss nur 70 Prozent des verlangten Verdienstausfalls und Schmerzengeldes zahlen .

Oberlandesgericht Koblenz, (Az.: 5 U 27/03)

Quelle: www.hund-und-halter.de (TV DIREKT 12/2004)

 

 

 

"Bissverletzungen 1"

Ein Hundehalter führte seine beiden Schäferhunde an kurz gehaltener Leine aus, als ihm zwei kleine unangeleinte Hunde entgegenkamen. Der Hundehalter dieser frei laufenden Tiere rief seine Hunde nicht zurück, sodass einer der beiden Hunde auf die Schäferhunde zulief, worauf es zu einem Kampf kam. Als der Halter der Schäferhunde versuchte, die kämpfenden Tiere zu trennen, wurde er sehr schmerzhaft von dem fremden Hund in die Hand gebissen. Er verklagte den Hundebesitzer auf Schmerzensgeld, das ihm aber verwehrt wurde. Zwar ist grundsätzlich eine Haftung des Halters der frei laufenden Hunde gegeben, doch wertete das Gericht das Eingreifen des Schäferhundehalters als Mitverschulden. Nach Auffassung des Richters hätte der verletzte Hundehalter seinen Hund von der Leine lösen müssen, um eine Selbstgefährdung auszuschalten. Wer in einer solchen Situation eingreift, geht ein so hohes Risiko ein, dass die Gefährdungshaftung des anderen Hundehalters zurücktritt.

AG Lampertsheim, AZ 3 C 529/99

Quelle: http://www.hund-is-hund.de/urteile.htm#beissen9

 
 

"Bissverletzungen 2"

Eingreifen II Wenn ein Hundehalter zum Schutz seines von einem größeren Hund angegriffenen Hundes in eine Beißerei eingreift und dabei Bißverletzungen erleidet, so haftet der Halter des angreifenden Hundes auch dann, wenn sich nicht ermitteln läßt, welcher Hund den Verletzten gebissen hat. LG Flensburg, AZ 1 S 119/95

Amtsgericht Alzey, (Az.: 22 C 903/95)

Quelle: http://www.hund-is-hund.de/urteile.htm#beissen

 
 

"Bissverletzungen 3"

Eine Frau leint ihre beiden Hunde an, geht mit ihnen spazieren. Plötzlich kommt ein frei laufender Rüde – die Hunde verbeißen sich. Die Frau hält die Leinen fest, durch das Gezerre fällt sie, verletzt sich. Sie will Schmerzensgeld. Das kriegt sie, so die Richter. Aber: Sie bekommt eine Mitschuld. Letztlich sei sie gefallen, weil ihre Hunde an der Leine gezogen haben.

LG Coburg, Az. 12 O 741/06

Quelle: http://www.hund-und-halter.de

 

 

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